Barmenia
Einzelreise und Jahres-Reiseversicherung
- Weltweiter Versicherungsschutz für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich überwiegend in Deutschland aufhalten
- Versicherungsschutz auch für Geschäfts- und Urlaubsreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sie können die Reiseversicherung als Jahresvertrag Travel für mehrere Reisen abschließen oder für eine einzelne Reise als Travel Day
- Versicherungsdauer, Travel max. 8 Wochen pro Reise, Travel Day mindestens 3 Tage, max. 365 Tage
- Keine Altershöchstgrenze für beide Tarife
- Zubuchbar: Reise-Unfall- Gepäck- Rücktritts- Haftpflichtversicherung
Fragen zum Tarif oder haben Sie Ihren Tarif nicht gefunden? Kontaktieren Sie uns hier!
Travel Jahres-Reiseversicherung Deutschland ⇒ Welt Dauer max. 8 Wochen pro Reise, jährliche Beitragszahlung |
Travel Einzelreise Deutschland ⇒ Welt Dauer max. 365 Tage, Beitragszahlung für mindestens 3 Tage |
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Abschluss | Abschluss | |
Prämien | Beitrag Singles pro Jahr: 10,80 € bis 65 45,00 € ab 66 J (ohne Altersgrenze) Beitrag Familien pro Jahr: 21,60 € bis 65 J |
Beitrag Singles pro Tag: 0,60 € bis 65 J vom 1. bis 42. Tag 1,35 € ab 66 J 3,30 € bis 65 J vom 43. bis 365. Tag 7,40 € ab 66 J (ohne Altersgrenze) Beitrag Familien pro Tag: 1,20 € bis 65 J vom 1. bis 42. Tag 6,60 € bis 65 J vom 43. bis 365. Tag |
Selbstbehalt | — | — |
Wartezeiten | — | — |
Vorerkrankungen und Folgen | Keine Leistungspflicht besteht für die in den letzten drei Monaten vor Antritt der jeweiligen Reise behandelten Krankheiten einschließlich ihrer Folgen und Unfallfolgen, soweit…. siehe Bedingungen § 5 (1) | |
Versicherungsschutz im Heimatland oder am Wohnort bei Unterbrechung einer Reise | — | — |
Welche Leistungen sind im Ausland versichert? | Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen (auch wenn diese durch eine Pandemie verursacht wird), ärztliche Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, bei Früh- oder Fehlgeburten oder unvorhersehbarem Schwangerschaftsabbruch. Siehe weitere Leistungen, siehe Bedingungen § 4 | |
Versicherungsschutz für Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland | Für Reisen mit mehr als einer Übernachtung außerhalb des Wohn- oder Arbeitsortes oder wenn die Reise an einen mindestens 100 km vom Wohnort entfernten Ort führt. Wird die Reise vom Arbeitsort aus angetreten, muss der Zielort mindestens 100 km vom Arbeitsort entfernt sein. Erstattung siehe Bedingungen § 1 b und § 4 a | |
1. STATIONÄRE LEISTUNGEN | ||
Stationäre Heilbehandlung | ||
Operationen | ||
Rooming-In | ||
2. AMBULANTE LEISTUNGEN | ||
Ambulante Heilbehandlung | ||
Medikamente und Verbandsmittel | ||
Vorsorgeuntersuchungen | — | — |
Heilmittel | Bäder, Massagen, physikalische Therapie | |
3. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN UND INFORMATIONEN | ||
Zahnbehandlung, notwendige einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz | ||
Geburt und Neugeborenen Schutz | Aufwendungen für ein im Ausland neugeborenes Kind einer Versicherten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von Mutter und Kind, siehe Bedingungen Absatz (1) | |
Schwangerschaft, Erstattung nur bei Komplikationen | ||
Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport | ||
Überführung eines Verstorbenen bzw. für die Bestattung am Sterbeort | Bis zu 10.000 EUR | |
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten | Bis zu 5.000 EUR | |
Nachleistungsgarantie | Bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist | |
Einschränkungen der Leistungspflicht | Siehe Bedingungen § 5 | |
Wann beginnt der Versicherungsschutz? Bitte beachten, sonst sind Sie nicht versichert | Abschluss vor Antritt der Reise, siehe Bedingungen § 2 Abs. 2. Nicht vor Zahlung des Beitrages, bei Auslandsreisen nicht vor Grenzüberschreitung, bei Inlandsreisen nicht vor dem Verlassen der Wohnung bzw. des Arbeitsortes. Siehe Bedingungen § 3 | Abschluss vor Antritt der Reise, siehe Bedingungen § 2 Abs. 2. Nicht vor Zahlung des Beitrages (siehe Bedingungen § 8 Abs. 2), bei Auslandsreisen nicht vor Grenzüberschreitung, bei Inlandsreisen nicht vor dem Verlassen der Wohnung bzw. des Arbeitsortes. Siehe Bedingungen § 3 |
Besonderheiten | Ende des Versicherungsschutzes siehe § 7 Abs. 1. Jahresschutzbrief mit jährlicher Beitragszahlung Zubuchbar: Reise-Unfall- Gepäck- Rücktritts- Haftpflichtversicherung |
Ende des Versicherungsschutzes siehe § 7 Abs. 1.
Tageweise abschließbar Beitragszahlung für mindestens 3 Tage Zubuchbar: Reise-Unfall- Gepäck- Rücktritts- Haftpflichtversicherung |
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